AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (Psychologische Begleitung, pferdegestützte Interventionen, Reitlehre), die durch Laura Fischer erbracht werden.
Wichtiger Hinweis: Keine Heilbehandlung
Die angebotenen Leistungen stellen keine Heilkunde dar und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben. Die Klienten sind verpflichtet, über bestehende körperliche oder psychische Einschränkungen vorab zu informieren.
Haftung
Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.
Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reitlehrerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lehrwartin beruht. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.
Reiten benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unerwartet auf etwas (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Auch ich als Reitlehrerin kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht, oder plötzlich schneller läuft, als es eigentlich soll. Sollte ein Reiter jedoch vom Pferd fallen, heißt das nicht, dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann zu einer Verletzung kommen. Personen die den Reitsport ausüben, reiten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder!
Reitkurse
Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen eines Reithelmes Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anmeldung ist gültig mit der gleichzeitigen Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular. Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Gebühr nur zurückerstattet, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann (laut Warteliste).
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadensfalle jegliche Haftungsansprüche gegenüber demr Ausbilderin, demr Organisatorin, der Ausrüstung oder demr Stallbetreiberin ausgeschlossen sind. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern diese nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen. Derdie Teilnehmerin muss den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Absageregelung (Storno)
Termine müssen bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls wird die Einheit berechnet.
Urheberrecht
Die im Rahmen der Beratung ausgehändigten Unterlagen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und nur für die persönliche Verwendung des Klienten bestimmt.
Allgemeine Bestimmungen
Fotos und Videoaufzeichnungen von anwesenden Personen (im Rahmen des Kurses) dürfen nur nach Zustimmung des Teilnehmers und des Veranstalters erstellt und/oder veröffentlicht werden!
Anlage
Auf dem gesamten Pferdehof Freiberg gilt Ruhe und Ordnung. Absolutes Rauchverbot im gesamten Stallgebäude. Im Außenbereich ist das Rauchen erlaubt, jedoch mit Vorsicht. Zigarettenstummel sind ordentlich zu entsorgen. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Heulager oder sonstiger Nebenräume nicht gestattet.
Pferde sind Fluchttiere. Daher ist jegliche Art von Lärm zu vermeiden, um die Pferde nicht zu erschrecken. Das Herumlaufen oder Schreien, auch in unmittelbarer Nähe der Trainingsbereiche, ist untersagt.
Es gilt die Stall- und Platzordnung.
Koppel
Das Betreten der Pferdekoppel ist nur unter Aufsicht erlaubt. Alle Koppeln sind mit einem elektronischen Zaun gesichert.
Pferde füttern
Das Füttern der Pferde ist strengstens verboten.